Liberis autem orthodoxis non existentibus ad agnationem vel cognationem eorum, orthodoxas tamen, easdem res vel successiones pervenire.
von amelie8974 am 14.06.2017
Wenn keine orthodoxen Kinder vorhanden sind, sollen die Güter oder Nachfolgerechte an die Agnaten oder Kognaten derselben, welche orthodox sind, übergehen.
von klara.z am 17.04.2016
Wenn keine orthodoxen Kinder vorhanden sind, sollten diese Eigenschaften oder Erbschaften an ihre orthodoxen Verwandten väterlicher- und mütterlicherseits übergehen.