Quod si nec agnatio nec cognatio recta inveniatur, tunc easdem res fisci nostri viribus vindicari.
von nicolas.j am 23.01.2017
Sollte weder eine direkte Agnation noch eine direkte Kognation gefunden werden, so sind dieselben Sachen mit den Kräften unseres Fiskus geltend zu machen.
von liana.959 am 01.12.2016
Sollten weder Verwandte väterlicherseits noch Blutsverwandte in gerader Linie gefunden werden, so werden diese Besitztümer von unserer Kaiserkammer beansprucht.