Haec enim praedia et possessiones, quae in haereticas personas quocumque modo translatae fuerint vel collatae, fisci nostri viribus decernimus vindicari.
von theo.g am 01.12.2016
Wir verfügen, dass diese Ländereien und Besitztümer, die auf welche Weise auch immer an häretische Personen übertragen oder geschenkt worden sind, von den Kräften unserer Staatskasse eingezogen werden.
von til.f am 14.04.2022
Wir verfügen, dass alle Ländereien und Besitztümer, die in irgendeiner Weise an Häretiker übertragen oder gegeben wurden, von unserer Staatskasse beschlagnahmt werden.