Sive enim apud dominos possessoresve orthodoxos ea praedia maneant seu ad fisci nostri iura pervenerint, necesse est in his ecclesias et oratoria constituta diligentius et sollicitius instaurari.
von romy928 am 09.02.2016
Ob diese Ländereien bei rechtgläubigen Besitzern verbleiben oder in die Rechte unserer Staatskasse übergegangen sind, es ist notwendig, dass die auf ihnen errichteten Kirchen und Gebetsstätten sorgfältig und mit Bedacht wiederhergestellt werden.
von marvin.n am 05.02.2023
Ob diese Ländereien in den Händen orthodoxer Besitzer bleiben oder in die Verwaltung der Staatskasse übergehen, müssen die darauf errichteten Kirchen und Kapellen sorgfältig und gründlich instandgehalten werden.