Sed ne videamur morientibus quidem genitoribus liberis providere, viventibus autem nullam inferre providentiam, quod etiam ex facto nobis cognitum est, necessitatem imponimus talibus genitoribus orthodoxos liberos secundum sui patrimonii quantitatem alere et omnia eis praestare, quae ad quotidianam vitae conversationem sufficiant:
von ewa.902 am 10.07.2020
Jedoch müssen wir sicherstellen, dass wir nicht den Eindruck erwecken, nur Kindern zu helfen, wenn ihre Eltern sterben, während wir keinen Schutz bieten, wenn die Eltern am Leben sind - etwas, das wir aus Erfahrung gelernt haben - wir verpflichten solche Eltern, ihre orthodoxen Kinder entsprechend ihrer finanziellen Möglichkeiten zu unterstützen und ihnen alles zu gewähren, was für ihre täglichen Lebensbedürfnisse notwendig ist:
von johann.y am 05.02.2019
Damit wir jedoch nicht den Anschein erwecken, nur für Kinder sterbender Eltern zu sorgen, aber keine Vorsorge für die Lebenden zu treffen - was uns auch durch Tatsachen bekannt geworden ist - legen wir solchen Eltern die Verpflichtung auf, ihre rechtmäßigen Kinder entsprechend ihres Vermögens zu ernähren und ihnen alles zu gewähren, was für den täglichen Lebensbedarf ausreicht: