Non passim eorum synagogae vel habitacula concrementur vel perperam sine ulla ratione laedantur, cum alioquin, etiam si sit aliquis sceleribus implicitus, idcirco tamen iudiciorum vigor iurisque publici tutela videtur in medio constituta, ne quisquam sibi ipse permittere valeat ultionem.
von bennett.s am 21.04.2022
Man soll nicht wahllos ihre Synagogen oder Wohnstätten niederbrennen oder unrechtmäßig ohne jeglichen Grund beschädigen, da zudem, selbst wenn jemand in Verbrechen verstrickt sein mag, dennoch die Kraft der Gerichtsurteile und der Schutz des öffentlichen Rechts als gegeben angesehen wird, damit niemand sich selbst Rache erlauben kann.
von zoe.918 am 19.12.2017
Ihre Synagogen und Häuser sollten nicht willkürlich niedergebrannt oder beschädigt werden, ohne eine Rechtfertigung, denn selbst wenn jemand Verbrechen begangen hat, haben wir ein System von Gerichten und öffentlichem Rechtsschutz gerade deshalb eingerichtet, um zu verhindern, dass Menschen Rache selbst in die Hand nehmen.