Ad hoc interdicatur his omnibus ad litaniam faciendam noctu vel die profanis coire conventibus:
von isabel9921 am 20.07.2017
Ferner ist diesen Personen untersagt, sich in nicht genehmigten Gruppen zu versammeln, um Litaneien durchzuführen, sei es bei Tag oder bei Nacht.
von samu961 am 30.12.2019
Es sei hiermit allen untersagt, sich in unheiligende Versammlungen zu vereinen, um Litanei bei Tag oder Nacht zu vollziehen.