Privilegia, quae contemplatione religionis indulta sunt, catholicae tantum legis observatoribus prodesse oportet.
von nika846 am 22.11.2014
Privilegien, die aus religiösen Gründen gewährt wurden, sollten nur denjenigen zugutekommen, die das katholische Recht befolgen.
von lynn.k am 25.06.2017
Privilegien, die in Anbetracht der Religion gewährt wurden, sollten nur den Anhängern des katholischen Gesetzes nützlich sein.