Ac nullus, qui huiuscemodi intendit in sacrosanctas ecclesias vel praedictos clericos actionem, ad religiosissimum antistitem cognitorem ducatur invitus.
von franziska.967 am 16.03.2024
Und niemand, der eine solche Klage gegen die sakrosankten Kirchen oder die vorgenannten Geistlichen einreicht, soll wider seinen Willen vor den höchst religiösen Kirchenvorsteher als Richter geführt werden.
von yann.g am 12.08.2024
Und niemand, der eine Klage gegen heilige Kirchen oder die vorerwähnten Geistlichen einreicht, sollte gezwungen werden, vor einem Bischof als Richter zu erscheinen.