Nemo vel in foro magnitudinis tuae vel in provinciali iudicio vel apud quemquam iudicem accedat ad togatorum consortium, nisi sacrosanctis catholicae religionis fuerit imbutus mysteriis.
von adrian.x am 21.03.2022
Es soll niemand, weder im Forum Eurer Größe noch in einem Provinzgericht noch vor irgendeinem Richter, dem Konsortium der Rechtsgelehrten nahekommen, es sei denn, er sei mit den heiligen Mysterien der katholischen Religion durchdrungen.
von efe872 am 24.02.2023
Niemand darf die Rechtsprofession ausüben oder vor dem Obersten Gerichtshof, den Provinzgerichten oder irgendeinem Richter tätig werden, es sei denn, er ist in die heiligen Lehren des katholischen Glaubens eingeweiht worden.