Poenas autem, quas praediximus, id est mortis et bonorum amissionis, constituimus non tantum adversus raptores, sed etiam contra eos, qui hos comitati in ipsa invasione et rapina fuerint.
von patrick.u am 21.06.2016
Wir legen diese Strafen, die wir zuvor erwähnt haben - nämlich Todesstrafe und Vermögenseinziehung - nicht nur gegen die eigentlichen Räuber fest, sondern auch gegen jeden, der sie während des Angriffs und Raubzugs unterstützt.
von conrat973 am 06.08.2021
Die Strafen, die wir zuvor erwähnt haben, nämlich Tod und Vermögensverlust, verhängen wir nicht nur gegen Räuber, sondern auch gegen diejenigen, die diese Männer während der Invasion und Beraubung begleitet haben.