Vel per redituum annalium erogationem vel per venditionem rerum mobilium vel se moventium, ut ex his res immobiles comparentur et annuus victus aegrotantibus accedat.
von franziska926 am 13.08.2016
Entweder durch die Verwendung der jährlichen Einkünfte oder durch den Verkauf von beweglicher Habe und Vieh, sodass mit dem Erlös Immobilien erworben und jährliche Versorgung für Kranke bereitgestellt werden kann.