Sed et si pauperes quidam scripserit heredes et non inveniatur certum ptochium vel certae ecclesiae pauperes, de quibus testator cogitaverit, sed hic incerto vocabulo pauperes fuerint heredes instituti, simili modo et huiusmodi institutionem valere decernimus.
von celina.o am 02.03.2021
Selbst wenn jemand Arme als seine Erben eingesetzt hat und es unmöglich ist, ein bestimmtes Armenhaus oder bestimmte Arme einer Kirche zu identifizieren, an die der Erblasser gedacht hatte, sondern Arme stattdessen in allgemeinen Begriffen als Erben benannt werden, erklären wir eine solche Erbeinsetzung dennoch für gültig.
von finia.9918 am 22.05.2017
Aber selbst wenn jemand arme Menschen als Erben eingesetzt hat und weder ein bestimmtes Ptochium noch bestimmte Arme einer Kirche gefunden werden können, über die der Erblasser nachgedacht haben könnte, sondern hier Arme durch eine unbestimmte Bezeichnung als Erben eingesetzt wurden, erklären wir in gleicher Weise eine solche Einsetzung für gültig.