Quod si in vico vel in territorio testator mortem obierit, illius civitatis vir reverentissimus episcopus exactionem habebit, sub qua vicus vel territorium esse dignoscitur.
von cathaleya924 am 18.03.2019
Wenn aber der Erblasser in einem Dorf oder Gebiet den Tod findet, wird der ehrwürdigste Bischof jener Stadt die Untersuchung führen, unter deren Jurisdiktion das Dorf oder Gebiet zu stehen scheint.
von lejla852 am 07.03.2016
Wenn jemand in einem Dorf oder Bezirk stirbt, steht das Untersuchungsrecht dem Bischof der Stadt zu, die die Jurisdiktion über dieses Dorf oder diesen Bezirk hat.