Quisquis emensis militiae suae stipendiis expletisque officiis sive muneribus, quae cuicumque condicioni aut consuetudine vel lege debebat, ad consortium se contulerit clericorum et inter ministros verae orthodoxae fidei maluerit et elegerit numerari, nullius prorsus sententiae acerbitate revocetur nec a dei templis quibus se consecravit inopportunis intentionibus abstrahatur, sed isdem beatissimis ministeriis securus permaneat et quietus, ad quae post longi laboris lassitudinem ob reliquiae vitae requiem consilio meliore protractus est:
von gabriel.919 am 27.06.2022
Wer nach Ableistung seiner Militärdienstverpflichtungen und Erfüllung der Pflichten oder Aufgaben, die er aufgrund von Gewohnheit oder Gesetz zu erfüllen hatte, sich der Gemeinschaft der Geistlichen angeschlossen und sich entschieden hat, unter den Dienern des wahren orthodoxen Glaubens gezählt zu werden, soll durch keinerlei Härte eines Urteils zurückgerufen noch von den Tempeln Gottes, denen er sich geweiht hat, durch unpassende Ansprüche weggeführt werden, sondern in denselben höchst segenreichen Diensten sicher und friedlich verbleiben, zu denen er nach der Ermüdung langer Arbeit für den Rest seines verbleibenden Lebens durch besseren Rat hingezogen wurde:
von Jolie am 06.09.2014
Wenn jemand nach Beendigung seiner Dienstzeit und Erfüllung aller Pflichten oder Obliegenheiten, die seiner Position aufgrund von Brauch oder Gesetz oblagen, sich dem Klerus anschließt und sich entscheidet, unter den Dienern des wahren orthodoxen Glaubens gezählt zu werden, soll er durch keinerlei hartes Urteil gezwungen werden, zu seinen vorherigen Diensten zurückzukehren, noch soll er durch unangemessene Forderungen von den Kirchen weggerissen werden, denen er sich gewidmet hat. Stattdessen soll er friedlich und sicher in diesen gesegneten Diensten verbleiben, die er nach der Erschöpfung seines langen Dienstes als besseren Weg für seinen Ruhestand gewählt hat.