Decernimus, ut posthac neque monachi aut quicumque alius cuiuslibet status aut fortunae in aedes publicas vel in quaecumque loca populi voluptatibus fabricata venerabilem crucem et sanctorum martyrum reliquias illicite inferre conentur vel occupare audeant ea, quae vel ad publicas causas vel ad populi oblectamenta constructa sunt.
von bastian8882 am 15.02.2022
Wir verfügen, dass von nun an weder Mönche noch sonst jemand welchen Status oder Vermögens auch immer unrechtmäßig versuchen soll, das ehrwürdige Kreuz und die Reliquien der heiligen Märtyrer in öffentliche Gebäude oder an irgendwelche Orte, die für die Vergnügungen des Volkes errichtet wurden, zu bringen oder sich zu erdreisten, diejenigen Orte zu besetzen, die entweder für öffentliche Zwecke oder zur Unterhaltung des Volkes erbaut wurden.
von lara.s am 30.11.2014
Hiermit erklären wir, dass von nun an Mönche oder jede andere Person, unabhängig von ihrem sozialen Status oder Vermögen, davon ausgeschlossen sind, Kreuze und Reliquien von Heiligen in öffentliche Gebäude oder Unterhaltungsstätten zu bringen oder Räume zu beschlagnahmen, die für öffentliche Nutzung oder Unterhaltung errichtet wurden.