Cum enim religiosae aedes non desunt, possunt ibi, consultis prius ut oportet religiosissimis episcopis, reliquias martyrum non quorundam usurpatione, sed arbitrio reverentissimorum antistitum collocare.
von lion.d am 19.03.2016
Da genügend Kirchen zur Verfügung stehen, können die Reliquien der Märtyrer dort platziert werden, jedoch nur nach Rücksprache mit den Bischöfen, wie es erforderlich ist, und nicht durch unbefugte Handlungen einzelner Personen, sondern gemäß der Entscheidung der höchstgeachteten Kirchenführer.
von amara.y am 01.10.2014
Da religiöse Gebäude nicht fehlen, können sie dort, nach vorheriger Beratung mit den frömmsten Bischöfen, wie es sich gehört, die Reliquien der Märtyrer nicht durch Anmaßung einzelner Personen, sondern durch das Urteil der ehrwürdigsten Würdenträger platzieren.