Cui nullum tamen insertum erit iusiurandum, quia ecclesiasticis regulis et canone a beatissimis episcopis antiquitus instituto clerici iurare prohibentur.
von damian.828 am 12.01.2022
Diesem wird jedoch kein Eid beigefügt, da Geistliche gemäß kirchlichen Vorschriften und einem von den hochheiligen Bischöfen in alter Zeit erlassenen Kanon vom Schwören abgehalten werden.
von theresa.b am 29.08.2017
Es wird kein Eid hinzugefügt, da kirchliche Vorschriften und ein von den Bischöfen vormals erlassenes Gesetz den Geistlichen das Schwören untersagen.