Quod si lis diversorum ( excepto reverentissimo oeconomo) clericorum, quae agitanda sit, memoratam summam videtur excedere, clericus lite pulsatus det exsecutori pro residua quantitate cautionem suam:
von aras.976 am 05.07.2021
Sollte jedoch eine Klage verschiedener Geistlicher (mit Ausnahme des ehrwürdigsten Ökonomen), die geführt werden soll, die vorgenannte Summe zu überschreiten scheinen, so hat der Geistliche, gegen den die Klage gerichtet ist, dem Vollstrecker Sicherheit für den verbleibenden Betrag zu leisten:
von willi.972 am 02.06.2023
Sollte eine Klage zwischen verschiedenen Geistlichen (mit Ausnahme des höchstehrwürdigen Schatzmeisters) den zuvor genannten Betrag offensichtlich zu überschreiten drohen, muss der verklagte Geistliche dem Gerichtsbeamten Sicherheit für den Restbetrag leisten: