Ipse vero reverentissimus oeconomus almae huius urbis ecclesiae lite pulsatus fideiussorem pro se non praebeat, utpote qui et aliorum clericorum fideiussor futurus est, sed fidei suae committatur.
von emilie.d am 05.01.2019
Der höchstwürdige Ökonom der Kirche dieser nährenden Stadt, wenn er mit einem Rechtsstreit konfrontiert wird, soll nicht für sich selbst einen Bürgen stellen, da er derjenige ist, der Bürge für andere Geistliche sein wird, sondern seiner eigenen Treue anvertraut werden soll.
von manuel858 am 15.12.2019
Wenn der hochgeachtete Schatzmeister dieser gesegneten Stadtkirche rechtlich belangt wird, sollte er nicht gezwungen sein, einen Bürgen für sich selbst zu stellen, da er selbst als Bürge für andere Geistliche dienen soll, sondern ihm sollte aufgrund seines eigenen Wortes Vertrauen geschenkt werden.