Hac eis tantum facultate concessa, ut matres filias atque germanas intra domorum suarum saepta contineant:
von julian931 am 26.12.2017
Mit dieser ihnen gewährten Erlaubnis, dass Mütter ihre Töchter und Schwestern innerhalb der Umfriedungen ihrer Häuser zurückhalten dürfen:
von greta9975 am 26.08.2016
Ihnen wurde nur die Erlaubnis erteilt, ihre Mütter, Töchter und Schwestern innerhalb ihrer Häuser zurückzuhalten: