Si quis curialis clericus fuerit ordinatus nec statim conventione praemissa pristinae condicioni reddatur, is vigore et sollertia iudicantium ad pristinam sortem velut manu mox iniecta revocetur.
von anika.y am 16.07.2019
Wenn ein Stadtrat zum Geistlichen geweiht wird und nicht unverzüglich eine Vereinbarung zur Rückkehr in seine frühere Position getroffen wird, soll er durch die Entscheidung der Richter zwangsweise in seine vorherige Rolle zurückversetzt werden.
von lilli868 am 06.08.2013
Wenn ein Kurialer zum Geistlichen geweiht wird und nicht sogleich mit vorheriger Übereinkunft in seinen früheren Stand zurückversetzt wird, soll er kraft und Geschick der Urteilenden gleichsam mit sofort gelegter Hand in seine ursprüngliche Stellung zurückgerufen werden.