Ita ut pro magnitudine vel celebritate uniuscuiusque vici ecclesiis certus iudicio episcopi clericorum numerus ordinetur.
von maksim.931 am 12.02.2024
Derart, dass entsprechend der Größe oder Bedeutung eines jeden Dorfes für die Kirchen eine bestimmte Anzahl von Geistlichen nach dem Urteil des Bischofs zugeordnet werden kann.
von fritz823 am 03.08.2014
So dass den Kirchen entsprechend der Größe und Bedeutung jedes Dorfes nach Beurteilung des des Bischofs eine bestimmte Anzahl von Geistlichen zugewiesen wird.