Ad parangariarum quoque praestationem non vocentur nec eorundem facultates atque substantiae.
von noel946 am 04.10.2017
Zur Leistung der Parangaria sollen sie nicht herangezogen werden, noch sollen deren Mittel und Vermögen herangezogen werden.
von mathea.872 am 04.10.2024
Sie sollten nicht zu zusätzlichen Transportleistungen herangezogen werden, noch sollten ihre Ressourcen und Eigentum solchen Verpflichtungen unterworfen sein.