Omnis a clericis indebitae conventionis iniuria et iniquae exactionis repellatur improbitas nullaque conventio sit circa eos munerum sordidorum.
von malina.853 am 19.07.2024
Es soll jede Verletzung ungebührlicher Vereinbarung und jede Unangemessenheit ungerechter Forderungen von Geistlichen abgewehrt werden, und es soll keine Übereinkunft bezüglich ihrer niedrigen Dienste geben.
von magnus.c am 03.08.2021
Die Geistlichen sollten vor allen ungebührlichen Vereinbarungen und unfairen Forderungen geschützt werden und nicht zu erniedrigenden Diensten gezwungen werden.