Quae etiam ad praeterita negotia referri sancimus, nisi transactionibus vel iudicationibus sopita sint.
von karolina953 am 09.11.2019
Wir erklären hiermit, dass diese Regeln auch für frühere Fälle gelten, es sei denn, diese wurden bereits durch Vergleiche oder gerichtliche Entscheidungen abgeschlossen.
von julie.u am 30.09.2021
Welche Dinge wir hiermit verfügen, auf vergangene Angelegenheiten bezogen zu werden, sofern sie nicht durch Vereinbarungen oder gerichtliche Entscheidungen bereits geklärt sind.