Pro confesso autem tenebitur, qui accusatus huiusmodi personam subtraxerit:
von finnya.y am 23.08.2020
Als geständig gilt, wer nach Anklage eine Person dieser Art entfernt hat:
von nele.k am 01.07.2023
Wer nach einer Anschuldigung eine solche Person verbirgt, wird so behandelt, als hätte er ein Geständnis abgelegt: