Simili poena plectendo, qui post eum administratione suscepta minime eum curaverit honeste retinendum aut super eius fuga protinus referendum.
von ahmet.d am 08.09.2014
Eine ähnliche Strafe soll jeden treffen, der nach Übernahme der Verwaltung entweder den Gefangenen nicht mit ordnungsgemäßer Behandlung in Gewahrsam hält oder dessen Flucht nicht unverzüglich meldet.
von hasan.869 am 24.05.2016
Mit gleicher Strafe zu belegen ist derjenige, der nach ihm die Verwaltung übernommen hat und sich in geringster Weise darum bemüht hat, ihn ehrenhaft zurückzuhalten oder unverzüglich über seine Flucht zu berichten.