Eo videlicet, qui hoc adgressus fuerit tyrannico spiritu, post proscriptionem bonorum omnium capitali non immerito poena plectendo.
von natali.r am 06.07.2018
Wer dies mit tyrannischen Absichten unternimmt, sollte nach der Beschlagnahmung seines gesamten Vermögens zu Recht mit der Todesstrafe belegt werden.
von lillie823 am 01.09.2020
Derjenige, welcher dies mit tyrannischem Geist unternommen hat, soll nach der Beschlagnahmung allen Gutes nicht unverdienterweise mit Todesstrafe bestraft werden.