Sed ubi publica tractatur utilitas, etsi minor iudex veritatem investigaverit, nulla maiori inrogatur iniuria.
von alea862 am 18.02.2018
Wo jedoch öffentliches Wohl behandelt wird, wird auch dann, wenn ein niedrigerer Richter die Wahrheit untersucht hat, keine Verletzung einer höheren [Autorität] vorgenommen.
von iain.825 am 18.09.2019
Bei Angelegenheiten von öffentlichem Interesse stellt es keine Beleidigung höherer Autoritäten dar, wenn ein untergeordneter Richter eine Untersuchung zur Wahrheitsfindung durchführt.