Potioris gradus iudicibus ab inferioribus competens reverentia tribuatur.
von lars829 am 27.03.2024
Den Richtern höheren Ranges soll von Untergebenen gebührende Ehrerbietung erwiesen werden.
von charlotte825 am 22.05.2017
Richter niedrigeren Ranges sollten den höherrangigen Richtern gebührenden Respekt erweisen.