Publica iudicia neque per actiones ordinantur nec omnino quidquam simile habent ceteris iudiciis de quibus locuti sumus, magnaque diversitas est eorum et in instituendis et in exercendis.
von greta.b am 04.03.2016
Öffentliche Gerichtsverfahren werden weder durch Klageverfahren geordnet noch haben sie überhaupt etwas Ähnliches mit anderen Gerichtsverfahren, von denen wir gesprochen haben, und es besteht eine große Verschiedenheit sowohl in ihrer Einrichtung als auch in ihrer Durchführung.
von leonhard9837 am 28.11.2014
Öffentliche Gerichtsverfahren werden nicht durch Rechtshandlungen organisiert und haben überhaupt nichts mit den anderen Gerichtsverfahren gemein, über die wir gesprochen haben, und sie unterscheiden sich sowohl in ihrer Einrichtung als auch in ihrer Durchführung sehr.