Quod autem istis iudiciis alicui adiudicatum sit id statim eius fit cui adiudicatum est.
von malea.q am 01.07.2019
Was durch diese Urteile jemandem zugesprochen worden ist, das wird sofort zu dem, dem es zugesprochen wurde.
von ava902 am 21.05.2016
Was durch diese Gerichtsentscheidungen jemandem zugesprochen wird, wird sofort dessen Eigentum, dem es zugesprochen wurde.