Post inchoatam autem petitionem etiam illorum ratio habetur qui culpa possessoris percepti non sunt vel percepti consumpti sunt.
von Luan am 21.03.2014
Nach Beginn des Rechtsverfahrens umfasst der Anspruch auch Erträge, die aufgrund der Fahrlässigkeit des Besitzers nicht eingezogen wurden oder die eingezogen und verbraucht wurden.
von konrat916 am 24.11.2023
Nach Einleitung des Verfahrens wird auch Rücksicht genommen auf diejenigen Früchte, die aufgrund des Verschuldens des Besitzers nicht geerntet oder, nachdem sie geerntet geerntet waren, verzehrt wurden.