Si vero bona fide possessor fuerit, non habetur ratio consumptorum neque non perceptorum:
von fiete907 am 11.08.2022
Wenn jemand etwas in gutem Glauben besessen hat, wird er für das Verbrauchte oder nicht Eingezogene nicht zur Rechenschaft gezogen:
von yann.q am 23.11.2021
Wenn er tatsächlich ein Besitzer in gutem Glauben gewesen ist, wird nicht Rechnung getragen von verbrauchten Sachen noch von nicht eingezogenen Erträgen: