Ideo si noxali iudicio addictus est, observare debet ut, si condemnandus videbitur dominus, ita debeat condemnare:
von diego.944 am 23.06.2022
Wenn daher jemand berufen ist, einen Fall zu verhandeln, der Schäden durch einen Sklaven betrifft, muss er folgende Regel beachten: Wenn es den Anschein hat, dass der Besitzer für schuldig befunden werden sollte, hat er das Urteil wie folgt zu fällen:
von finya.z am 15.06.2018
Wenn er einem Noxalprozess zugewiesen wurde, muss er darauf achten, dass er den Herrn verurteilen soll, wenn dieser verurteilt zu werden scheint: