Nam ex his causis et aliis quibusdam, sive quis neget sive fateatur, pluris quam simpli est actio.
von eva.q am 22.07.2023
Aus diesen und anderen Gründen, ob jemand es leugnet oder zugibt, ist der Rechtsanspruch mehr wert als ein einfacher Schadensersatz.
von evelyn.824 am 28.05.2023
Denn aus diesen und gewissen anderen Gründen besteht eine Handlung von mehr als einfachem Umfang, unabhängig davon, ob jemand dies verneint oder zugesteht.