At adversus infitiantes ex quibusdam causis dupli actio constituitur, veluti si damni iniuriae aut legatorum locis venerabilibus relictorum nomine agitur.
von matti.a am 14.10.2022
In bestimmten Fällen kann jedoch eine Klage auf doppelten Schadensersatz gegen diejenigen erhoben werden, die ihre Haftung bestreiten, insbesondere bei unrechtmäßiger Schädigung oder wenn Vermächtnisse für religiöse Einrichtungen in Frage stehen.
von luzi.t am 18.08.2018
Gegen diejenigen, die aus bestimmten Gründen die Haftung bestreiten, wird eine Doppelklage eingerichtet, beispielsweise wenn Klage wegen unerlaubter Schädigung oder wegen Vermächtnissen an ehrwürdige Orte erhoben wird.