Pro possessore is possidet qui nullo iure rem hereditariam, vel etiam totam hereditatem, sciens ad se non pertinere, possidet.
von philip842 am 08.12.2016
Jemand besitzt als Besitzer, wenn er ein ererbtes Gut oder sogar ein ganzes Erbe ohne rechtmäßigen Anspruch besitzt und weiß, dass es nicht ihm gehört.
von marie.e am 07.07.2023
Als Besitzer gilt derjenige, der ohne rechtmäßigen Anspruch eine Erbsache oder sogar die gesamte Erbschaft besitzt und weiß, dass sie nicht ihm gehört.