Pro possessore is possidet qui nullo iure rem hereditariam, vel etiam totam hereditatem, sciens ad se non pertinere, possidet.
von marie.e am 07.07.2023
Als Besitzer gilt derjenige, der ohne rechtmäßigen Anspruch eine Erbsache oder sogar die gesamte Erbschaft besitzt und weiß, dass sie nicht ihm gehört.