Item si fullo polienda curandave aut sarcinator sarcienda vestimenta mercede certa acceperit eaque furto amiserit, ipse furti habet actionem, non dominus, quia domini nihil interest eam rem non perisse, cum iudicio locati a fullone aut sarcinatore rem suam persequi potest.
von ludwig936 am 13.05.2016
Ebenso, wenn ein Tuchwalker Kleidungsstücke zum Reinigen oder Behandeln oder ein Schneider zum Ausbessern gegen ein festes Entgelt erhalten hat und diese durch Diebstahl verloren gehen, hat er selbst die Diebstahlklage, nicht der Eigentümer, weil es für den Eigentümer ohne Bedeutung ist, dass die Sache nicht zugrunde gegangen ist, da er durch die Mietklage gegen den Tuchwalker oder Schneider seine Sache verfolgen kann.
von oscar.9973 am 18.04.2014
Ebenso verhält es sich, wenn ein Wäschereiniger Kleidungsstücke zur Reinigung oder Pflege oder ein Schneider sie zur Reparatur gegen ein festgelegtes Entgelt übernommen hat und diese dann durch Diebstahl verloren gehen: Der Reiniger oder Schneider hat das Recht, wegen Diebstahls zu klagen, nicht der Eigentümer. Dies liegt daran, dass dem Eigentümer kein Schaden entsteht, da er seine Sache durch eine Vertragsklage gegen den Reiniger oder Schneider zurückfordern kann.