Quod cum accidit, alia allegatione opus est adiuvandi actoris gratia, quae replicatio vocatur, quia per eam replicatur atque resolvitur vis exceptionis.
von nora869 am 10.06.2015
Wenn dies geschieht, ist eine weitere Einrede erforderlich zum Zweck der Unterstützung des Klägers, welche Replicatio genannt wird, weil durch sie die Kraft der Ausnahme zurückgefaltet und aufgelöst wird.
von lilya.w am 20.07.2014
Wenn dies geschieht, benötigt der Kläger eine andere Art von Anspruch, genannt Replik, weil sie die Wirkung der Verteidigung gegenwirkt und aufhebt.