Et si rursus ea prima facie iusta videatur, sed propter aliquam causam inique actori noceat, rursus allegatione alia opus est, qua actor adiuvetur, quae dicitur triplicatio.
von annabell.879 am 04.09.2016
Und wenn diese auf den ersten Blick gerecht erscheint, aber aus irgendeinem Grund den Kläger unbillig benachteiligt, ist eine weitere Klageerwiderung erforderlich, um den Kläger zu unterstützen, was als Triplika bezeichnet wird.
von louisa.852 am 03.06.2017
Und wenn es zunächst auf den ersten Blick gerecht erscheinen mag, aber aufgrund einer bestimmten Ursache den Kläger unbillig schädigt, besteht abermals die Notwendigkeit einer anderen Rechtfertigung, durch welche der Kläger unterstützt werden kann, was als Triplikation bezeichnet wird.