Quod cum accidit, alia allegatione opus est adiuvandi rei gratia, quae duplicatio vocatur.
von amelie.866 am 15.03.2015
Wenn dies geschieht, ist eine weitere Rechtsbegründung erforderlich, um den Fall zu unterstützen, was als Duplikation bezeichnet wrid.
von filip.o am 01.12.2019
Wenn dies eintritt, besteht die Notwendigkeit einer weiteren Allegation zum Zweck der Unterstützung der Sache, welche als Duplicatio bezeichnet wird.