Quod si proprio nomine aliquis iudicium accipiebat in personam, iudicatum solvi satisdare non cogebatur.
von livia912 am 04.03.2015
Wenn jemand persönlich in eigenem Namen verklagt wurde, war er nicht verpflichtet, Sicherheit für die Zahlung des Urteils zu leisten.
von konrad.e am 07.12.2016
Wenn jedoch jemand einen Rechtsstreit in eigenem Namen gegen eine Person annahm, war er nicht gezwungen, Sicherheit für die Erfüllung des Urteils zu leisten.