Et ideo placuit, in servos tantummodo noxales actiones esse proponendas, cum apud veteres legum commentatores invenimus saepius dictum, ipsos filiosfamilias pro suis delictis posse conveniri.
von fatima.r am 21.01.2018
Daher wurde festgelegt, dass Schadensersatzansprüche ausschließlich gegen Sklaven geltend gemacht werden sollten, wie wir bei den frühen Rechtsgelehrten oft die Aussage finden, dass Kinder unter väterlicher Gewalt direkt für ihre eigenen Vergehen verklagt werden konnten.
von aalyha.863 am 15.09.2013
Und daher wurde beschlossen, dass Noxalaktionen nur gegen Sklaven vorgeschlagen werden sollen, da wir bei den alten Kommentatoren der Gesetze häufig die Aussage finden, dass die Söhne der Familie selbst für ihre eigenen Delikte verklagt werden können.