Et quia ipsi domino distributionem permittit, si quis ex creditoribus queratur, quasi minus ei tributum sit quam oportuerit, hanc ei actionem accommodat, quae tributoria appellatur.
von ben.826 am 24.12.2014
Und da es dem Herrn erlaubt, die Verteilung selbst vorzunehmen, gibt es für jeden Gläubiger, der sich beschwert, dass ihm weniger zugeteilt wurde, als ihm zustehen sollte, Zugang zu dieser Rechtshandlung, die als actio tributoria bezeichnet wird.
von john875 am 13.02.2021
Und weil es dem Herrn selbst die Verteilung gestattet, gewährt es ihm diese Klage, die als Tributorische Klage bezeichnet wird, falls einer der Gläubiger sich beschwert, als sei ihm weniger zugeteilt worden, als ihm hätte zukommen sollen.