Sin autem quantitate vel alio modo plus fuerit petitum, omne si quid forte damnum, ut in sportulis, ex hac causa acciderit ei contra quem plus petitum fuerit, commissa tripli condemnatione, sicut supra diximus, puniatur.
von marleen.e am 13.01.2022
Sollte jedoch mehr gefordert worden sein, sei es nach Menge oder auf andere Weise, so soll jeglicher Schaden, der gegebenenfalls - wie bei Gerichtsgebühren - aus diesem Anlass entstanden ist, gegen denjenigen, gegen den mehr gefordert wurde, mit einer dreifachen Verurteilung bestraft werden, wie wir oben bereits dargelegt haben.
von jason.832 am 17.08.2022
Wenn jedoch jemand mehr beansprucht, als er sollte, sei es in Menge oder auf andere Weise, muss er den dreifachen Betrag aller Schäden zahlen, einschließlich Gerichtskosten, die der Beklagte möglicherweise aufgrund dieser übermäßigen Forderung erlitten hat, wie wir oben erwähnt haben.