Si minus in intentione complexus fuerit actor quam ad eum pertineret, veluti si, cum ei decem deberentur, quinque sibi dari oportere intenderit, aut cum totus fundus eius esset, partem dimidiam suam esse petierit, sine periculo agit:
von amir.971 am 06.04.2015
Wenn ein Kläger einen Anspruch für weniger geltend macht, als ihm zusteht, beispielsweise wenn er die Zahlung von fünf fordert, obwohl ihm zehn geschuldet werden, oder wenn er den Besitz der Hälfte eines Grundstücks beansprucht, obwohl ihm das gesamte Grundstück tatsächlich gehört, tut er dies ohne jedes Risiko:
von ciara9921 am 08.01.2015
Wenn der Kläger in seiner Klage weniger geltend macht, als ihm zusteht, wie etwa wenn ihm zehn geschuldet waren und er nur die Zahlung von fünf fordert, oder wenn ihm das ganze Feld gehörte und er nur den halben Teil beansprucht, so handelt er ohne Gefahr: