Postea autem lex Zenoniana et nostra rem coartavit, et si quidem tempore plus fuerit petitum, quid statui oportet Zenonis divae memoriae loquitur constitutio:
von leila.869 am 22.05.2023
Hernach jedoch beschränkten das Zenonische Gesetz und unser Gesetz die Angelegenheit, und wenn tatsächlich mehr innerhalb der Zeit gefordert worden wäre, was verfügt werden soll, spricht die Verfassung des Zeno von göttlicher Erinnerung:
von karolina942 am 14.04.2023
Später haben sowohl das Zenonische Gesetz als auch unser eigenes Gesetz diese Angelegenheit eingeschränkt, und in Fällen, in denen zu viel Zeit geltend gemacht wird, legt die Verfassung des göttlich erinnerten Zeno fest, was entschieden werden soll: