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von friedrich.964 am 06.09.2016
Ob es sich um eine vierfache Strafe für Diebstahl auf frischer Tat oder eine doppelte Strafe für nicht auf frischer Tat ertappten Diebstahl handelt, es geht ausschließlich um die Strafe selbst:
von Anabell am 02.02.2016
Sei es nun eine Klage wegen des Vierfachen bei offenkundiger Entwendung oder wegen des Zweifachen bei nicht offenkundiger Entwendung, es wird ausschließlich über die Strafe verhandelt: